Untersuchung und Bewertung von Altlaststandorten bzw. Verdachtsflächen
Mit Altlasten nach dem Bundesbodenschutzgesetz sind Grundstücksbereiche gemeint, auf denen einerseits Produktionsabläufe stattgefunden haben, über die wassergefährdende Stoffe nachweisbar schädigend in den Untergrund bzw. in das Oberflächenwasser gelangt sind bzw. nachhaltig den Menschen gefährden. Andererseits ergeben sich sogenannte Verdachtsflächen, auf denen Produktionsabläufe noch stattfinden. Zu unterscheiden ist noch der Begriff der Altlastverdachtsflächen, mit dem Altablagerungen bzw. Altstandorte gemeint sind, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder für die Allgemeinheit besteht. Um zu eruieren, inwieweit es sich um eine Verdachtsfläche bzw. Altlastverdachtsfläche handelt, ergibt sich im ersten Schritt nachfolgende Vorgehensweise:
- Erstgespräche mit betroffenen Firmen, Unternehmen und Behörden,
- Analyse der Erstinformationen und Auswertung weiterer – sofern verfügbar – Unterlagen wie Lagepläne, Archivmaterial, Karten, Bilder etc.,
- Ursachenfindung und Beweissicherung (sofern ohne weitere technische Untersuchungen möglich) durch Beurteilung von Produktionsabläufen, Lagerung bzw. Entsorgung von wassergefährdenden Stoffen, Besichtigung auch unter erschwerten Bedingungen (Vollschutz mit schwerem Atemschutz bei z.B. Rüstungsaltlasten, Deponieausgasungen etc.).
Weiterführende Untersuchungsmaßnahmen
- Feststellen des Ausmaßes und der Konzentration an Schadstoffen im Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer unter Hinzunahme fallbezogener technischer Erkundungstätigkeiten wie z.B. berührungslose Untersuchungstechniken, Boden-Luftuntersuchungs-maßnahmen, Bodensondierungen, Errichtung von Grundwassermessstellen, Wasserstandsmessungen, Boden- und Wasserprobennahme etc.
- Ermittlung der geologischen Verhältnisse vor Ort, speziell bei Gefährdung von Boden und Grundwasser wie z.B.: Schichtenaufbau und Stratigrafie, mineralogische Zusammensetzung des Gesteins, hydrogeologische Verhältnisse. Die Erkundung hydrogeologischer Verhältnisse kann einerseits durch Auswertung von vorliegenden Grundwassergleichenplänen, schon praktizierten Pumpversuchen etc., geschehen oder aber wird bei Nichtvorhandensein von derartigen Unterlagen durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen ermittelt:
- Abteufen von Bohrungen mit Beurteilung der Bodenkontamination sowie Errichtung von Grundwassermessstellen zur Fixierung der Grundwasserbelastung durch wassergefährdende Stoffe, der Grundwasserfließverhältnisse etc.,
- Auswertung der Ergebnisse und Erstellen von Zwischenberichten und Gutachten mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise der Untersuchung und Sanierung,
- Betrachtung zum Selbstreinigungsprozess im Untergrund und Grundwasser, verbunden mit der Frage zu notwendigen Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen
- Auswertung und Erstellung von Ausschreibungen für Bohr- und Brunnenbau – wie auch Sanierungsmaßnahmen,
- Abschätzen der nach Vorliegen unterschiedlicher Sanierungstechnologien optimalen wirtschaftlichen wie auch ökologischen Verfahrensweise
- Abschätzen von Kosten und Zeit für Sanierungsprojekte
- Ermittlung und Koordination kostengünstiger und umweltverträglicher Entsorgung von als Abfall anfallenden Bodenmassen, verunreinigten Baustoffen, Flüssigkeiten etc.
- Betreuung der empfohlenen bzw. abgestimmten Sanierungsmaßnahmen bis zum Erreichen der festgelegten Sanierungsziele (s. hierzu auch Sanierungsmanagement).