Fremdüberwachung von Sanierungsmaßnahmen unter Beachtung der Vorgaben der RAL RG 501/2

Das Gutachterbüro U. Borchardt ist zugelassen als Fremdüberwacher im Rahmen des vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Bonn, anerkannten und durch Eintragung beim Deutschen Patentamt warenzeichenrechtlich geschützten Gütezeichen der Gütegemeinschaft mit der Inschrift „Aus kontaminierten Böden und Bauteilen RAL-RG 501/2“.

Die Aufgaben des Fremdüberwachers bestehen in der Überwachung und Kontrolle der in der RAL RG-501/2 aufgeführten Vorgaben. Diese beinhalten Kontrollen der Arbeitssicherheit, des Arbeitsschutzes, des Managementsystems hinsichtlich Abfalleingang bis hin zum dekontaminierten Boden sowie die Überwachung des aus einer stationären Recycling- bzw. Entsorgungsanlage entlassenen gereinigten Bodens.

Weiterhin werden an die Zulassung Fähigkeiten gekoppelt, Beurteilungen dahingehend abzugeben, inwieweit die Vorgaben der RAL RG 501/2 auch in Bezug auf eine Dekontamination mittels Aushub bzw. über den Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen eingehalten werden.