Bewertung, Planung und Begutachtung von Abfüll-/Tankplätzen / Lager- und Umschlaganlagen / landwirtschaftlichen Anlagen / Abfallverwertungsanlagen nach AwSV

Im Zuge der Errichtung bzw. des Umbaus von, z.B. Abfüllplätzen/Tankanlagen ergibt sich die Notwendigkeit der Beachtung von einschlägigen Vorschriften, wie z.B. die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bzw. Technischen Regelwerke etc.. Unter Beachtung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesbodenschutzgesetzes sind Vorsorgemaßnahmen zu treffen, so dass wassergefährdende Flüssigkeiten nicht in den Untergrund eindringen können. Es ergeben sich entsprechend der  AwSV Vorgaben, die z.B. unter Berücksichtigung von Wasserschutzgebieten aufgeführt werden. Die teils diffizilen Problemstellungen, wie z.B. die Errichtung von Fahrsilos in der Nähe von Oberflächengewässern, sind unter Beachtung der Gesetze und Vorschriften, aber auch der bautechnischen und finanziellen Möglichkeiten in Einklang zu bringen, so dass für den Betreiber als auch für die kontrollierenden Institutionen (z.B. Behörde) eine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann. Jede Anlage erfordert auch eine Betrachtung zu den Möglichkeiten der Entwässerung.

Betriebstankstelle für Diesel

Es werden in diesem Zusammenhang Leistungen wie folgt angeboten: 

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung