AwSV Sachverständiger gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Das Gutachterbüro U. Borchardt ist seit Juni 2000 zugelassener Sachverständiger zur Überprüfung von AwSV Anlagen zur Lagerung, Betrieb und Umschlag von wassergefährdenden Stoffen. Durch die Bestellung zum Sachverständigen der Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen SwS e.V. ist die Möglichkeit gegeben, die Tätigkeit entsprechend § 53 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erstens auszuführen und zweitens die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß §47 AwSV durchzuführen.

Massive Einwirkung auf die Behälterisolierung

Die AwSV Prüfung umfasst nicht allein Anlagen zum Umgang mit Mineralöl, sondern auch z. B. die Produktionsabläufe der chemischen Industrie, gewerblichen Erdwärmeanlagen, Containerumschlagplätze, landwirtschaftlichen Anlagen und sonstige Anlagen, in denen nach Wasserhaushaltsgesetz wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden.

Neben den o.a. Tätigkeiten ergibt sich die Möglichkeit, im Rahmen von betriebstechnisch bedingten Störungen, wie z. B. Überfüllungen bzw. resultierend aus menschlichem Verhalten, die anzutreffende Anlage auf die Konformität zu den Vorschriften der AwSV in Verbindung mit den technischen Regelwerken zu prüfen.

Die Beratung zur Erstellung eines Antrages zur Eignungsfeststellung gemäß § 41 und 42 AwSV, die Bestimmung der Gefährdungsstufe nach §39 AwSV, die Betreuung auf der Baustelle bezüglich der AwSV konformen Ausführung der baulichen Tätigkeiten bis hin zur AwSV Anpassung bei bestehenden Anlagen sind weitere Leistungen, die vom Sachverständigen angeboten werden.

GFK-Tank durch Überdruck gerissen