Abnahme, Prüfung und Begutachtung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Das Gutachterbüro U. Borchardt ist seit Juni 2000 zugelassener Gutachter zur Überprüfung von Anlagen zur Lagerung, Betrieb und Umschlag von wassergefährdenden Stoffen. Seit Mai 2003 ist die Beschränkung zur Prüfung ausschließlich von Anlagen mit Heizöl aufgehoben. Durch die Bestellung als Gutachter der Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen SwS e.V. ist  die Möglichkeit gegeben, die Tätigkeit entsprechend § 53 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erstens auszuführen und zweitens die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß §47 AwSV durchzuführen.

Massive Einwirkung auf die Behälterisolierung

Die Prüfung von Anlagen umfasst somit nicht allein Anlagen zum Umgang mit Mineralöl-Kohlenwasserstoffen, sondern auch z. B. die Produktionsabläufe der Galvanik, die Dichtheitsprüfung von Abscheideranlagen, Containerumschlagplätze, landwirtschaftlichen Anlagen und sonstige Anlagen, in denen nach WHG wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden.

Besonders zu beachten ist die Anforderung an den Anlagenbetreiber, die Wassergefährdungsklasse bestimmen zu müssen. Alleinige Angabe des Stofflieferanten sind nicht mehr maßgeblich zu dieser Bestimmung, insbesondere bei Gemischen kann eine Beratung und Festlegung der WGK angeboten werden.

Neben den o.a. Tätigkeiten ergibt sich die Möglichkeit, im Rahmen von betriebstechnisch bedingten Störungen, wie z. B. Überfüllungen bzw. resultierend aus menschlichem Verhalten, die anzutreffende Anlage auf die Konformität zu den Vorschriften der AwSV in Verbindung mit den technischen Regelwerken zu prüfen. Hierdurch ergeben sich im Fall einer finanziellen Abstimmung zur Übernahme eines Schadens Kriterien, um eine Kostenverteilung herbeiführen zu können.

GFK-Tank durch Überdruck gerissen