Technische Überprüfung von Kleinkläranlagen/Ölabscheidern, Abwasser- und Regenwasserleitungen

Kleinkläranlagen/Ölabscheidern, Abwasser- und Regenwasserleitungen unterliegen entsprechenden Normvorgaben. Des weiteren werden Ölabscheider vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) in Berlin für den Verwendungszweck zur Abscheidung von wassergefährdenden Leichtflüssigkeiten zugelassen. Die technischen Ausführungen bzw. bautechnischen Anpassungen vor Ort lassen Mängel dahingehend erkennen, dass bei Abscheidern und Kleinkläranlagen die notwendige Abscheideleistung in Bezug auf den vorgesehenen Volumenstrom nicht ausreichend ist, es zu Rückstau- oder Aufstaueffekten kommt, aus denen eine ungenügende Abscheideleistung resultiert und Substanzen wie Feststoffe in die Abwasserkanalisation bzw. bei Kleinkläranlagen direkt in den Untergrund infiltrieren.

Aufstaueffekte in Abwasser- und Regenwasserleitungen resultieren vielfach aus der Falschauslegung z. B. der DIN 1986 mit dem negativen Erscheinungsbild einer Überflutung von Kellern bzw. Betriebshallen/-Gebäuden.

Vom Gutachterbüro U. Borchardt kann als Leistung die technische Überprüfung, die Konformitätsbetrachtung hinsichtlich der vorgelegten Prüfzeugnisse sowie die zugehörigen Berechnungen entsprechend der einschlägigen Normen vorgenommen werden. Dies beinhaltet z. B. bei Ölabscheidern auch die praktische Überprüfung im Hinblick auf die Abcheideleistung, d. h. dass bei der angegebenen Abscheideleistung der Ölabscheider so konzipiert ist, dass eine Abtrennung von Sedimenten und Leichtflüssigkeiten im gesamten Abscheidesystem überhaupt möglich ist. In diesem Zusammenhang sind z. B. die Abscheidesysteme anzusprechen, die Schlammfang und Koaleszenzabscheiderstufe in einem zylindrischen Bauwerk vereinen.

Die Koordination und Organisation sowie Überwachung der Leitungsbefahrung mittels Kamera bzw. Druckprüfung von Abwasser- und Regenwasserleitungen gehört zum Leistungsprogramm des Gutachterbüros U. Borchardt.