Unfallartiges Ereignis

mit Schädigung von Boden, Gebäude, Grundwasser, Oberflächengewässer durch Fahrzeugleckagen, Anlagen- wie Rohrleitungsdefekte

  • Aufnahme der am Unfallort gegebenen Verhältnisse und Beweissicherung
  • Einleitung von Rettungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Sicherung von Beweisstücken, Anlagenteilen (wie z.B. Domschächte, Auffangwannen), um vor bzw. nach Abschluss erster Maßnahmen den Kostenträger ermitteln zu können
  • Ursachen- und Schadenermittlung sowie Maßnahmenbetreuung unter erschwerten Bedingungen (schwerer Atemschutz)
  • Abstimmung der Rettungsmaßnahmen mit den am Ort befindlichen Personen, Organisationen etc.
  • Basierend auf ersten Erkundungsmaßnahmen, Einleiten weiterer Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung der nachteiligen und dauerhaften Schädigung des Untergrundes, des Grundwassers sowie von Oberflächengewässern durch z.B. die Installation weiterer Ölsperren etc.
  • Einschaltung anderer spartenbezogener Sachverständiger, wie z. B. Kraftfahrzeugsachverständiger und Baustatiker
  • Koordination von unterschiedlichsten weiteren Untersuchungen wie z.B. Mauerwerksbeurteilung bei Tanküberfüllungen in Gebäuden, Behälter- und Anlagenuntersuchungen
Behälterleckage durch Überdruck
Unfall mit Benzin unter der A4

Weiterführende Untersuchungsmaßnahmen

  • Feststellen des Ausmaßes und der Konzentration an Schadstoffen im Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer unter Hinzunahme fallbezogener technischer Erkundungstätigkeiten wie z.B. Boden-Luftuntersuchungsmaßnahmen, Bodensondierungen, Errichtung von Grundwassermessstellen, Wasserstandsmessungen, Boden- und Wasserprobennahme etc.
  • Ermittlung der geologischen Verhältnisse vor Ort, speziell bei Gefährdung von Boden und Grundwasser wie z.B.: Schichtenaufbau und Stratigrafie, mineralogische Zusammensetzung des Gesteins, hydrogeologische Verhältnisse. Die Erkundung hydrogeologischer Verhältnisse kann einerseits durch Auswertung von vorliegenden Grundwassergleichenplänen schon praktizierten Pumpversuchen etc. geschehen oder aber wird bei Nichtvorhandensein von derartigen Unterlagen durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen ermittelt:
  • Abteufen von Bohrungen mit Beurteilung der Bodenkontamination sowie Errichtung von Grundwassermessstellen zur Fixierung der Grundwasserbelastung durch wassergefährdende Stoffe, der Grundwasserfließverhältnisse etc.,
  • Auswertung der Ergebnisse und Erstellen von Zwischenberichten und Gutachten mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise der Untersuchung und Sanierung,
  • Betrachtung zum Selbstreinigungsprozess im Untergrund und Grundwasser, verbunden mit der Frage zu notwendigen Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen
  • Auswertung und Erstellung von Ausschreibungen für Bohr- und Brunnenbau- wie auch Sanierungsmaßnahmen,
  • Abschätzen der nach Vorliegen unterschiedlicher Sanierungstechnologien optimalen wirtschaftlichen wie auch ökologischen Verfahrensweise,
  • Abschätzen von Kosten und Zeit für Sanierungsprojekte,
  • Ermittlung und Koordination kostengünstiger und umweltverträglicher Entsorgung von als Abfall anfallenden Bodenmassen, verunreinigten Baustoffen, Flüssigkeiten etc.
  • Betreuung der empfohlenen bzw. abgestimmten Sanierungsmaßnahmen bis zum Erreichen der festgelegten Sanierungsziele (s. hierzu auch Sanierungsmanagement).