Beurteilung von kontaminierten Standorten bedingt durch Feuerschäden
Im Rahmen der Feuerschadenbeseitigung ist des öfteren durch die direkte Hitzeeinwirkung und durch das Löschwasser eine boden- und gewässerbeeinträchtigende Situation gegeben. Neben der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung des Boden- und/oder Grundwasser- bzw. Gewässerschadens, ist auch die Entsorgung der vor Ort durch Hitze und/oder Wassereinwirkung nicht mehr verwendbaren, u.U. in der Stoffzusammensetzung veränderten gelagerten Wirtschaftsgüter mit zu berücksichtigen.
- Beweissicherung sowie Registrierung des Ist-Zustandes nach Brandlöschung sowohl im direkten Brandbereich als auch Umfeld zum Brandherd zur Ermittlung möglicher Schadstoffinfiltrationen,
- Besichtigung auch unter erschwerten Bedingungen (Vollschutz mit schwerem Atemschutz),
- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Brandschutzexperten, Bausachverständigen etc., da eine Entfernung von wassergefährdenden Stoffen aus dem Brandbereich bzw. eine nachfolgende Boden- und Grundwasseruntersuchung vielfach erst nach Klärung von arbeits- und bausicherheitstechnischen Voraussetzungen möglich ist,
- Beratung zur Einleitung von boden- und gewässerschützenden Rettungsmaßnahmen während des Brandes.
Weiterführende Maßnahmen
- Feststellen des Ausmaßes und der Konzentration an Schadstoffen im Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer unter Hinzunahme fallbezogener technischer Erkundungstätigkeiten wie z.B. Boden-Luftuntersuchungsmaßnahmen, Bodensondierungen, Errichtung von Grundwassermessstellen, Wasserstandsmessungen, Boden- und Wasserprobennahme etc.
- Untersuchung der durch Hitze, brandbedingte Stoffe und Wasser/Schaum evtl. geschädigten Bausubstanz, Gebäudeeinrichtungen, Betriebsmittel etc.
- Ermittlung der geologischen Verhältnisse vor Ort, speziell bei Gefährdung von Boden und Grundwasser wie z.B.: Schichtenaufbau und Stratigrafie, mineralogische Zusammensetzung des Gesteins, hydrogeologische Verhältnisse. Die Erkundung hydrogeologischer Verhältnisse kann einerseits durch Auswertung von vorliegenden Grundwassergleichenplänen schon praktizierten Pumpversuchen etc. geschehen oder aber wird bei Nichtvorhandensein von derartigen Unterlagen durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen ermittelt:
- Abteufen von Bohrungen mit Beurteilung der Bodenkontamination sowie Errichtung von Grundwassermessstellen zur Fixierung der Grundwasserbelastung durch wassergefährdende Stoffe, der Grundwasserfließverhältnisse etc.,
- Auswertung der Ergebnisse und Erstellen von Zwischenberichten und Gutachten mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise der Untersuchung und Sanierung,
- Betrachtung zum Selbstreinigungsprozess im Untergrund und Grundwasser, verbunden mit der Frage zu notwendigen Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen
- Auswertung und Erstellung von Ausschreibungen für Bohr- und Brunnenbau – wie auch Sanierungsmaßnahmen,
- Abschätzen der nach Vorliegen unterschiedlicher Sanierungstechnologien optimalen wirtschaftlichen wie auch ökologischen Verfahrensweise,
- Abschätzen von Kosten und Zeit für Sanierungsprojekte,
- Ermittlung und Koordination kostengünstiger und umweltverträglicher Entsorgung von als Abfall anfallenden Bodenmassen, verunreinigten Baustoffen, Flüssigkeiten etc.
- Betreuung der empfohlenen bzw. abgestimmten Sanierungsmaßnahmen bis zum Erreichen der festgelegten Sanierungsziele (s. hierzu auch Sanierungsmanagement).