Standortbeurteilung / Gefährdungsabschätzung / Flächenrecycling

Bei der Errichtung oder Veränderung von Gebäuden, Lägern für wassergefährdende Stoffe, Produktionsanlagen, der Neugestaltung von nicht mehr genutzten Flächen etc. sind u.a. die Fragen zu klären:

  • liegt eine Boden- und/oder Grundwasserverunreinigung durch vergangene Produktion, Stoffablagerung (Deponie), Bodenauffüllung wie Bauschutt etc. Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen vor,
  • sollte eine Beweissicherung zum Aufbau des Untergrundes und Beschaffenheit des Grundwassers in Bezug auf die spätere Geländenutzung, auch unter Betrachtung des Bundesbodenschutzgesetzes, getätigt werden (Feststellung des Ist-Zustandes),
  • ist bei Errichtung von Gebäuden und der momentanen Ungewissheit zur Boden- und Grundwasserbeschaffenheit ein Baustillstand zu erwarten,
  • ist durch die geplante Baumaßnahme mit erhöhten Baukosten zu rechnen,
  • ist bei der Gebäudeerrichtung, dem Produktionsaufbau etc. mit der Gefährdung von Grundwasser und/oder Oberflächengewässern und der Erfordernis der Präventivmaßnahmen (Skimmereinrichtungen, Ölsperren etc.) zu rechnen,
  • sollten gemäß § 19i Absatz 3 des Wasserhaushaltgesetzes vorsorglich Grundwassermessstellen in der Nähe zu Anlagen mit Gefährdungspotential eingerichtet werden.

Zu diesen Fragen kann durch eine Beratung eine Antwort gefunden werden. Speziell die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Architekten, Statiker, Brandschutzexperten etc. führt zu einer ökologisch wie auch wirtschaftlich vertretbaren Lösung der Probleme.

  • Im einzelnen gestaltet sich die Vorgehensweise wie folgt:
    • Erstgespräche mit zuständigen Personen,
    • Analyse der Erstinformationen und Auswertung weiterer – sofern verfügbar – Unterlagen wie Lagepläne, Archivmaterial, Karten, Bilder etc.,
    • Ursachenfindung und/oder Beweissicherung (sofern ohne weitere technische Untersuchungen möglich) durch Beurteilung von Produktionsabläufen, Lagerung bzw. Entsorgung von wassergefährdenden Stoffen bzw. zukünftiger geplanter Tätigkeiten und Einrichtungen.

Weiterführende Untersuchungsmaßnahmen

  • Feststellen der Konzentration an möglichen Schadstoffen in der Bausubstanz, im Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer unter Hinzunahme fallbezogener technischer Erkundungstätigkeiten wie z.B. Boden-Luftuntersuchungsmaßnahmen, Bodensondierungen, Errichtung von Grundwassermessstellen, Wasserstandsmessungen, Boden- und Wasserprobennahme etc. Ermittlung der geologischen Verhältnisse vor Ort, speziell bei möglicher Gefährdung von Boden und Grundwasser wie z.B.:
  • Schichtenaufbau und Stratigrafie, mineralogische Zusammensetzung des Gesteins, hydrogeologische Verhältnisse. Die Erkundung hydrogeologischer Verhältnisse kann einerseits durch Auswertung von vorliegenden Grundwassergleichenplänen, schon praktizierten Pumpversuchen etc., geschehen oder aber wird bei Nichtvorhandensein von derartigen Unterlagen durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen ermittelt:
  • Abteufen von Bohrungen mit Beurteilung des Bodenaufbaus und gegebenenfalls der Bodenkontamination sowie Errichtung von Grundwassermessstellen zur Fixierung der Grundwasserbelastung durch wassergefährdende Stoffe, der Grundwasserfließverhältnisse etc.,
  • Auswertung der Ergebnisse und Erstellen von Zwischenberichten und Gutachten mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise der Untersuchung und Sanierung,
  • Empfehlung von Präventivmaßnahmen am bzw. im Gebäude sowie in den Freiflächen,
  • Interdisziplinäre Abstimmung mit am Projekt beteiligten Personen,
  • Betrachtung zum Selbstreinigungsprozess im Untergrund und Grundwasser, verbunden mit der Frage zu notwendigen Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen
  • Auswertung und Erstellung von Ausschreibungen für Bohr- und Brunnenbau- wie auch Sanierungsmaßnahmen,
  • Abschätzen der nach Vorliegen unterschiedlicher Sanierungstechnologien optimalen wirtschaftlichen wie auch ökologischen Verfahrensweise,
  • Abschätzen von Kosten und Zeit für Sanierungsprojekte,
  • Ermittlung und Koordination kostengünstiger und umweltverträglicher Entsorgung von als Abfall anfallenden Bodenmassen, verunreinigten Baustoffen, Flüssigkeiten etc.
  • Betreuung der empfohlenen bzw. abgestimmten Sanierungsmaßnahmen bis zum Erreichen der festgelegten Sanierungsziele (s. hierzu auch Sanierungsmanagement).