Plausibilitätsprüfung von Untersuchungsberichten

Ähnlich wie in Fällen der Gutachtertätigkeit im Rahmen von Streitfällen vor Gericht, werden vorgelegte Untersuchungsberichte auch außergerichtlich geprüft. Hierbei wird je nach Auftragssituation z. B. die Plausibilität von getroffenen Aussagen, die Objektivität von Feststellungen, die Durchführung von Maßnahmen etc. begutachtet. Sofern gewünscht, werden Empfehlungen zur zukünftigen Vorgehensweise bei noch laufenden Untersuchungen oder Sanierungen abgegeben.

Gerade im Hinblick auf oftmals mangelnde Beweissicherung, z.B. im Fall der finanziellen Verantwortlichkeit, können fehlende Untersuchungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen aufgezeigt und noch mögliche Wege aufgelistet werden.