Beratung zur Abfallminimierung und Abfallentsorgung bzw. Verwertung durch externen Abfallbeauftragte

Die Abfallentsorgung stellt einen wichtigen betriebswirtschaftlichen Faktor dar. Durch unüberlegte Prozessführung und nicht optimierte Auswahl von Werkstoffen können Abfallmengen anfallen, die sich über Abfallwirtschaftskonzepte minimieren oder gar vermeiden lassen. Die Verpflichtung zur Verringerung der Abfallmengen wird teilweise länderbezogen über das jeweilige Landesabfallgesetz geregelt. Seit Oktober 1996 sind die Forderungen zur Minimierung, d.h. zur Verwertung von Abfällen im Rahmen des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verstärkt worden. Erweiterte Aufgaben werden auf den Betriebsbeauftragten für Abfall zukommen und zwar über § 55 Abs. 1 in bezug auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Erzeugnisse. Zur Optimierung speziell im Hinblick auf die Vermeidung von Abfällen und damit verbundenen Kostensenkungen, werden folgende Leistungen angeboten:

  • Allgemeine Beratung und Wahrnehmung von Aufgaben als externer Beauftragter für Abfall
  • Überwachung der Abfallentsorgung unter Beachtung kostengünstiger und umweltfreundlicher Entsorgungswege
  • Optimierung der Prozessführung zur Vermeidung von Abfällen
  • Auffinden intelligenter Verwertungswege, d.h. z.B. Rückführung von Produktrückständen in die Produktion
  • Erstellen eines Abfallkatasters
  • Auswahl und Optimierung des Entsorgungsweges verbunden mit einer Kostensenkung
  • Abfallkonzepte als Voraussetzung für die Erstellung eines Umweltmanagementsystems unter Beachtung der EG-Verordnung 1836/93 (Öko-Audit)
  • Abfallwirtschaftskonzepte nach Vorgaben der Abfallgesetze der Länder bzw. ab Oktober 1996 gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Altlasten- bzw. Unfallsanierung: 

Verfahrenstechnische Vereinfachung durch Übernahme der Aufgaben des Abfallbeauftragten im Rahmen einer Altlasten- bzw. Unfallsanierung. Speziell in diesem Fall kann die gesamte Abwicklung, die Auffindung des Entsorgungsweges und Genehmigungsverfahrens bis zur Überwachung der Abfallverbringung zur entsprechenden Entsorgungsanlage übernommen werden.