Sofort- und Sanierungsmaßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen – Grundlagenseminar
Schwerpunkte des Seminars
Rechtsfragen
- Abgrenzung von Bodenschutz- und Wasserrecht, Zuständigkeiten für Gefahrenabwehr, behördliche Anordnungen, Kostenpflicht, Verantwortlichkeit und strafrechtliche Folgen, Haftung.
Geologische und hydrogeologische Grundlagen
- Bedeutung der Gesteinseigenschaften bei Gefährdungsabschätzung, Grundwasserfließen, Verhalten wassergefährdender Stoffe im Untergrund und Grundwasser.
Eigenschaften wassergefährdender Stoffe
- Bewertungsgrundlagen zur Gefahrenabschätzung, Informationsquellen (Katalog wassergefährdender Stoffe, Hommel etc.)
Sofort- und Sanierungsmaßnahmen
- Zusammenarbeit der Beteiligten (Feuerwehr, TUIS), Untersuchungsmethoden, Beweissicherung, Hilfsmittel und Gerätschaften, Entscheidungsgrundlagen für Maßnahmen, sachgerechte Anwendung von Sofort- und Sanierungsmaßnahmen.
Das Seminar umfasst Theorie und Praxis (kleine Einzelfälle). Der Schwerpunkt liegt in der Vermittlung von Basisdaten/-informationen sowie grundlegender Vorgehensweise. Die Erweiterung des Wissens erfolgt im Fallstudienseminar.
Das Seminar bietet ausreichend Raum für Diskussionsbeiträge. In einer abschließenden Diskussion werden offengebliebene Fragen erörtert.
Ziel des Seminars
Stoffe sind wassergefährdend, wenn sie geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.
Beim Umgang mit solchen Stoffen können oberirdische Gewässer und das Grundwasser in erheblichem Ausmaß geschädigt werden.
Um solche Schäden möglichst gering zu halten, ist das koordinierte und sachkundige Zusammenwirken aller Kräfte erforderlich, wobei den Wasserbehörden und auch den Sachverständigen eine besonders große Verantwortung zukommt. Fehlentscheidungen in solchen oft von Zeitdruck geprägten Situationen können auch erhebliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen. Deshalb müssen diese Entscheidungen auf einer sicheren, sachkundigen Grundlage getroffen werden.
Das Seminar ist insbesondere vorgesehen für Behördenvertreter, die noch wenig Erfahrung mit der Behandlung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen haben oder z. B. im Rahmen der Rufbereitschaft mit dieser Materie befasst sind.
Die Teilnehmer erhalten in Vortrag, Diskussion und anhand praktischer Beispiele notwendige Kenntnisse über Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen: Rechtliche Situation, Bewertung von Unfallfolgen im Hinblick auf Grund- und Oberflächenwasser, Sofortmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen und Eigensicherung. Diese Kenntnisse sollen helfen, durch sachgerechte Entscheidungen die Auswirkungen von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen gering zu halten.
Dozenten
Dipl.-Ing. U. Borchardt
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Am Nottefließ 31
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375-921894-0
MinDirig Dr. Chr. Wefelmeier
Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beim Niedersächsischen Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover
Frau Eleen Rauterberg
Leiterin der Rufbereitschaft, Landkreis Cuxhaven
Vincent-Lübeck-Str.2 , 27474 Cuxhaven
Veranstalter
Bundesberufsfortbildungszentrum
wassergefährdender Stoffe GmbH (B.w.S.)
Hebelstr. 11
79104 Freiburg
Telefon (07 61) 7 17 17,
Telefax (07 61) 7 37 73
In Zusammenarbeit mit:
Umweltbundesamt
Bundesverband Behälterschutz e.V.
Gütegemeinschaft Tankschutz e.V.
Termin, Dauer und Tagungsort
13.-15.02.2024
BEW – Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH
Bildungszentrum Essen
Wimberstr. 1
45239 Essen
Telefon: 0201 8406-6
Telefax: 0201 8406-817
E-Mail: empfang.essen@bew.de
Seminargebühr
€ 550,–
Seminaranmeldung
nur schriftlich bis 3 Wochen vor Seminarbeginn
Bundesberufsfortbildungszentrum
wassergefährdender Stoffe GmbH (B.w.S.)
Hebelstr. 11
79104 Freiburg
Anmeldebestätigung und Rechnungslegung
3 Wochen vor Seminarbeginn. Die Zahlung der Teilnahmegebühr muss 1 Woche vor Seminarbeginn eingegangen sein.
Abmeldung
Bei Abmeldung innerhalb von 10 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr erhoben, ohne Abmeldung die volle Gebühr