Sofort- und Sanierungsmaßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen – Grundlagenseminar

Schwerpunkte des Seminars

Rechtsfragen 

  • Abgrenzung von Bodenschutz- und Wasserrecht, Zuständigkeiten für Gefahrenabwehr, behördliche Anordnungen, Kostenpflicht, Verantwortlichkeit und strafrechtliche Folgen, Haftung.

Geologische und hydrogeologische Grundlagen

  • Bedeutung der Gesteinseigenschaften bei Gefährdungsabschätzung, Grundwasserfließen, Verhalten wassergefährdender Stoffe im Untergrund und Grundwasser.

Eigenschaften wassergefährdender Stoffe

  • Bewertungsgrundlagen zur Gefahrenabschätzung, Informationsquellen (Katalog wassergefährdender Stoffe, Hommel etc.)

Sofort- und Sanierungsmaßnahmen

  • Zusammenarbeit der Beteiligten (Feuerwehr, TUIS), Untersuchungsmethoden, Beweissicherung, Hilfsmittel und Gerätschaften, Entscheidungsgrundlagen für Maßnahmen, sachgerechte Anwendung von Sofort- und Sanierungsmaßnahmen.

Das Seminar umfasst Theorie und Praxis (kleine Einzelfälle). Der Schwerpunkt liegt in der Vermittlung von Basisdaten/-informationen sowie grundlegender Vorgehensweise. Die Erweiterung des Wissens erfolgt im Fallstudienseminar.

Das Seminar bietet ausreichend Raum für Diskussionsbeiträge. In einer abschließenden Diskussion werden offengebliebene Fragen erörtert.

Ziel des Seminars

Stoffe sind wassergefährdend, wenn sie geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.

Beim Umgang mit solchen Stoffen können oberirdische Gewässer und das Grundwasser in erheblichem Ausmaß geschädigt werden.

Um solche Schäden möglichst gering zu halten, ist das koordinierte und sachkundige Zusammenwirken aller Kräfte erforderlich, wobei den Wasserbehörden und auch den Sachverständigen eine besonders große Verantwortung zukommt. Fehlentscheidungen in solchen oft von Zeitdruck geprägten Situationen können auch erhebliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen. Deshalb müssen diese Entscheidungen auf einer sicheren, sachkundigen Grundlage getroffen werden.

Das Seminar ist insbesondere vorgesehen für Behördenvertreter, die noch wenig Erfahrung mit der Behandlung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen haben oder z. B. im Rahmen der Rufbereitschaft mit dieser Materie befasst sind.

Die Teilnehmer erhalten in Vortrag, Diskussion und anhand praktischer Beispiele notwendige Kenntnisse über Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen: Rechtliche Situation, Bewertung von Unfallfolgen im Hinblick auf Grund- und Oberflächenwasser, Sofortmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen und Eigensicherung. Diese Kenntnisse sollen helfen, durch sachgerechte Entscheidungen die Auswirkungen von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen gering zu halten.

Dozenten

Dipl.-Ing. U. Borchardt
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Am Nottefließ 31
15711 Königs Wusterhausen

Tel. 03375-921894-0

MinDirig Dr. Chr. Wefelmeier

Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beim Niedersächsischen Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover

Frau Eleen Rauterberg

Leiterin der Rufbereitschaft, Landkreis Cuxhaven
Vincent-Lübeck-Str.2 , 27474 Cuxhaven

Veranstalter

Bundesberufsfortbildungszentrum
wassergefährdender Stoffe GmbH (B.w.S.)
Hebelstr. 11
79104 Freiburg
Telefon (07 61) 7 17 17,
Telefax (07 61) 7 37 73

In Zusammenarbeit mit:
Umweltbundesamt
Bundesverband Behälterschutz e.V.
Gütegemeinschaft Tankschutz e.V.

Termin, Dauer und Tagungsort

13.-15.02.2024

BEW – Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH

Bildungszentrum Essen

Wimberstr. 1
45239 Essen
Telefon: 0201 8406-6
Telefax: 0201 8406-817
E-Mail: empfang.essen@bew.de

Seminargebühr

€ 550,–

Seminaranmeldung

nur schriftlich bis 3 Wochen vor Seminarbeginn

Bundesberufsfortbildungszentrum
wassergefährdender Stoffe GmbH (B.w.S.)
Hebelstr. 11
79104 Freiburg

Anmeldebestätigung und Rechnungslegung

3 Wochen vor Seminarbeginn. Die Zahlung der Teilnahmegebühr muss 1 Woche vor Seminarbeginn eingegangen sein.

Abmeldung

Bei Abmeldung innerhalb von 10 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr erhoben, ohne Abmeldung die volle Gebühr