Gefährdung von Leib und Leben, Bußen, Strafen und Regressansprüche
Mögliche Konsequenzen für Behördenvertreter bei Schadenfällen mit wassergefährdenden Stoffen und Altlasten
mit rechtlichen Diskussionspunkten
für Mitarbeiter/-innen
- der Städte und Gemeinden
- der Gewerbeaufsichtsämter
- der Staatlichen Umweltämter
- der Wasserwirtschaftsämter
- der Bezirksregierungen
- der Landesumweltämter
Inhalt und Ziel des Seminars
Insbesondere Bahnunfälle z.B. mit Acrylnitril und Epichlorhydrin im Jahr 2002 oder Brandereignisse lassen erkennen, dass bei der Schadenbehebung jede zuständige Umweltbehörde betroffen sein kann.
Sachkundig und schnell müssen die zuständigen Behörden bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen eingreifen. Die Voraussetzungen dafür sind in allen Bundesländern in den vergangenen Jahren geschaffen worden. Eine hohe Einsatzbereitschaft und koordinierte Maßnahmen aller Kräfte sind weitgehend gewährleistet.
Bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit denken jedoch Behördenvertreter allzu oft zu wenig an sich selbst. Schäden an Leib und Leben sind keine Seltenheit.
Unsicherheiten darüber, welche Rechtsfolgen sich aus dem eigenen Handeln für die Behörde wie auch für den Handelnden selbst ergeben, behindern oder blockieren eine effiziente Arbeit vor Ort.
Im Seminar wird durch Betrachtung des persönlichen Einsatzverhaltens mittels Praxisannäherung (Fallbeispiele) die eigene Gefährdung verdeutlicht. Hierzu werden kleine Experimente zur Bewusstseinsstärkung mit einbezogen. Rechtliche Hintergründe werden beleuchtet. Ziel ist es, künftige Einsätze noch sicherer und wirksamer zu gestalten.
In sieben Beiträgen werden Hinweise zur Optimierung der technischen Beweissicherung und Eigensicherung gegeben, die Voraussetzung strafrechtlicher Verfolgung des Handelnden sowie zivilrechtlicher Haftung des Behördenvertreters und des Dienstherren dargestellt, Kostengesichtspunkte bei der Ersatzvornahme erörtert sowie die Vorstellungen eines Haftpflichtversicherers zur kooperativen Abwicklung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen unter Beachtung z.B. des Umweltschadensgesetzes präsentiert und diskutiert.
Dozent und Veranstalter
Dipl.-Ing. U. Borchardt
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Bonn für Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiet 2, sowie Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen; Untersuchung und Sanierung von Schäden in Wasser, Boden und Gebäuden
Dickstraße 35,
53773 Hennef
Tel.: 02242-901080-0
Fax: 02242-901080-9
Dozenten
Dr. med. König
Arbeitsmedizinischer Dienst der Tiefbauberufsgenossenschaft
Vollmoellerstraße 11, 70563 Stuttgart
Assessor Hans-Josef Schwab
R+V Allgemeine Versicherung AG
Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden
Rechtsdirektor Ingo Schabrich
Finanzsteuerung der Stadt Krefeld
47727 Krefeld
Zeitplan
09:30 – 10:00 | Begrüßung und Vorstellung |
10:00 – 10:45 | Technische und ökologische Beweissicherung (U. Borchardt) |
10:45 – 12:00 | Vorteile in der Zusammenarbeit mit dem Versicherer. Auswirkung auf das Handeln von Behördenvertretern. (H.J. Schwab) |
12:00 – 12:45 | Persönliche Eigensicherung (U.Borchardt) |
12:45 – 13:45 | Mittagspause |
13:45 – 15:15 | Verhalten am Unfallort (U. Bochardt) |
15:15 – 15:35 | Kaffeepause |
15:35 – 17:30 | Unerkannte Gesundheitsrisiken durch Gefahrstoffe Multifaktorielle Belastungen des Organismus ermitteln, bewerten und vermeiden (Dr. König) |
8:15 – 9:45 | Ordnungsbehördliches Einschreiten und haftungsrechtliche Konsequenzen für Amtsträger …für fehlerhafte und unterlassene Aufgabenerfüllung, Überwachung und Erlass von Ordnungsverfügungen (Ingo Schabrich) |
9:45 – 10:05 | Pause |
10:05 – 11:30 | Ordnungsbehördliches Einschreiten … (Teil 2) Tatbestände der Gewässer- u. Bodenverunreinigung, umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch Amtsträger (Ingo Schabrich) |
11:30 – 11:45 | Pause |
11:45 – 12:15 | Ordnungsbehördliches Einschreiten … (Teil 3) … Wer haftet, wenn mehrere Behörden mit differenten Ansichten involviert sind z.B. Umweltschadensgesetz |
12:15 – 13:00 | Auswertung von Unfällen anhand von Videosequenzen (U. Borchardt) |
Teilnehmerzahl und Seminargebühr
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 beschränkt.
Die Teilnehmergebühr beträgt 420,– € (inkl. MwSt.)
Seminaranmeldung
nur schriftlich an das
Gutachterbüro Ulrich Borchadt
Dickstraße 35, 53773 Hennef
Tel.: 02242-901080-0
Fax: 02242-901080-9
E-Mail: info@gutachterbuero-borchardt.de
Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt durch Rechnungsstellung.
Die Zahlung der Teilnahmegebühr muss vor Seminarbeginn eingegangen sein, da sonst anderweitig über den Platz verfügt wird.
Abmeldung
Bei Fernbleiben vom Seminar ohne Abmeldung innerhalb einer Woche vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr, grundsätzlich aber die Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- EUR erhoben.
Zimmerreservierung
Eine Unterbringung im Tagungszentrum ist möglich,
Einzelzimmer EUR 90,00 pro Nacht (incl. Frühstück und MwSt.).
Reservierung nur über den Veranstalter:
Tel.: 02242-901080-4
Fax: 02242-901080-9
E-Mail: info@gutachterbuero-borchardt.de