Ölspur-Seminar

  • Verursacherhaftung unf Versicherungsfragen
  • Folgeunfälle und Regressrisiken
  • Absicherung und Beseitigung
  • Kostentragung

Inhalt und Ziel des Seminars

Die Ursachen für Ölspuren sind so vielfältig, wie die Risiken für Folgeunfälle mit teils tödlichem Ausgang. Dabei ergeben sich Rechtsfragen nicht nur für den Verursacher, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer und Behörden.

Wer die verunreinigte Fahrbahn zu säubern hat und/oder die Reinigung vornimmt, muss dies zügig und in geeigneter Form tun. Den Anforderungen an die Verkehrssicherheit, an den Umweltschutz sowie den gefahrgutrechtlichen Vorgaben und der Wirtschaftlichkeit sind dabei Rechnung zu tragen.

Althergebrachte Vorgehensweisen zur Verkehrsflächenreinigung entsprechen häufig nicht mehr dem technischen Standard und bergen Risiken für Regressforderungen und einer strafrechtlichen Verfolgung.

Die gemeinsamen Ministerialblätter, Informationen des Umweltbundesamtes und des im Juni 2007 erschienen DWA-Merkblattes M715 geben Empfehlungen, wie eine Verkehrsflächenreinigung mit unterschiedlich zur Verfügung stehenden technischen Einrichtungen gereinigt werden sollte. Das Reinigungsergebnis ist abhängig nicht nur von den eingesetzten Materialien, sondern auch von der Art des auf der Fläche befindlichen Stoffes und des Untergrundes, d.h. des Asphaltes oder Betons.

Das Seminar soll allen Beteiligten, die sich mit Unfällen wegen Ölspuren und mit dem Thema der Verkehrsflächenreinigung auseinandersetzen, eine Hilfestellung in technischer und juristischer Sicht geben. Neben den Verantwortlichkeiten, der Rechtsprechung zu Haftungsquoten, der versicherungsvertraglichen Deckung und der Kostentragungspflicht, kommt den aktuellen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verkehrsflächenreinigung eine tragende Rolle zu.

In dem fachübergreifenden Praktikerseminar werden von beiden Referenten die technischen und juristischen Zusammenhänge unter Berücksichtigung des Kostenthemas erläutert und anhand von Praxisbeispielen diskutiert.

Die Referenten

Ass. jur. Hans-Josef Schwab ist durch zahlreiche Urteilsanmerkungen und Veröffentlichungen bekannt. So bearbeitet er z.B.

  • das Thema „Umweltschaden“ in Himmelreich/Halm/Bücken, Kfz-Schadensregulierung,
  • die Themen „Umweltschadenmanagement“ und „Umweltschaden“ in Himmelreich/Halm, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht und
  • das Thema „Umwelthaftpflicht“ in Halm/Engelbrecht/Krahe, Handbuch des Fachanwalts Versicherungsrecht.

Dipl.-Ing. Ulrich Borchardt ist seit 1986 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Bonn. Einen Schwerpunkt bildet die Beurteilung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen. Des Weiteren:

  • zugelassener Sachverständiger nach VAwS
  • öbv –Sachverständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
  • Referent im Auftrag des BMU zum Thema Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
  • Referent der Akademie für Verkehrswissenschaften
  • Buchveröffentlichung Ernstfall Umwelt

Weitere Informationen

Veranstaltungsort: 
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Akademie und Hochschule Bad Hersfeld/Hennef
Zum Steimelsberg 7
53773 Hennef

Veranstaltungstag: 
Termin auf Anfrage

Beginn der Veranstaltung: 
10:00 Uhr

Ende der Veranstaltung: 
gegen 17:00 Uhr

Tagungspreis: 
260,00 €
Im Tagungspreis eingeschlossen ist ein Mittagessen

Zimmerreservierung: 
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Akademie und Hochschule Bad Hersfeld/Hennef
Zum Steimelsberg 7
53773 Hennef
Tel.: 02242 / 89-4259
Fax: 02242 / 89-4249

Anmeldung:
Gutachterbüro Ulrich Borchadt
Dickstraße 35, 53773 Hennef
Tel.: 02242-901080-0
Fax: 02242-901080-9

Anmeldung als PDF-Dokument herunterladen

Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt. Die Zahlung der Teilnahmegebühr muss vor Seminarbeginn eingegangen sein, da sonst anderweitig über den Platz verfügt wird. Bei Fernbleiben vom Seminar ohne Abmeldung innerhalb einer Woche vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr, grundsätzlich aber die Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 € erhoben. Anmeldungen werden berücksichtigt bis acht Tage vor dem Seminarbeginn. Die Ausgabe der Teilnahmeurkunde erfolgt nur nach Eingang der Teilnahmegebühr.